Die MICUS Förderberatung

Wie für unsere Kunden, die Bundesregierung sowie die Landesregierungen hat der Glasfaserausbau auch für MICUS höchste Priorität. Seit 2000 unterstützen wir öffentliche Auftraggeber als einer der deutschen Vorreiter im geförderten Ausbau: Für über 175 Kreise und Kommunen in mehr als 300 Projekten haben wir über 3 Milliarden Euro an Fördermitteln realisieren können: Alle von uns begleiteten Förderantragstellungen wurden positiv beschieden. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Förderprozesse – mit erwiesener Erfolgsgarantie.

Markterkundungsverfahren
Markterkundungsverfahren

Einen der wichtigsten Bestandteile des Förderverfahrens bilden die Durchführung und Auswertung eines Markterkundungsverfahrens (MEV). Durch das MEV erlangt die Gebietskörperschaft eine umfassende, gebäudescharfe Datengrundlage über die aktuelle Breitbandversorgung. Darüber hinaus liefern die Netzbetreiber verbindliche Angaben über zukünftige, eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei bis sieben Jahren zu tätigen. MICUS begleitet Sie im gesamten Prozess des Markterkundungsverfahrens, welches eine notwendige Fördervoraussetzung darstellt.

Bestimmung grauer NGA-Flecken
Bestimmung grauer NGA-Flecken

Die Breitbandversorgungsdaten aller Netzbetreiber werden in unserem Geoinformationssystem (GIS) zusammengeführt und analysiert. Die Darstellung der Versorgungslage erfolgt hauskoordinatenscharf, wodurch an jedem Teilnehmeranschluss die individuelle Versorgungssituation bestimmt werden kann. Die Ergebnisse der Versorgungsanalyse überführen wir in eine einheitliche Versorgungsdatenbank. Auf Basis der vorliegenden Daten innerhalb der Plattform des Projektträgers sowie der Ergebnisse der Markterkundung werden die grauen NGA-Flecken seitens MICUS eindeutig abgegrenzt.

Netzplanung
Netzplanung

Für die förderfähigen Adressen bzw. grauen NGA-Flecken erstellen wir Grobnetzplanungen. Das Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Datengrundlage für die Ermittlung des zu erwartenden Finanzierungsbedarfs und zur Beantragung der Fördermittel bei den Bewilligungsbehörden. Im Abgleich mit den Erwartungswerten der Online-Plattform der Projektträger wird eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien geschaffen. Diese Planung kann zudem bereits vorhandene Infrastrukturen berücksichtigen und so als Referenz für die im Rahmen des späteren Vergabeverfahrens eingereichten Planungen der Netzbetreiber dienen

Antragstellung (1. und 2. Phase)
Antragstellung (1. und 2. Phase)

MICUS begleitet beratend die Antragstellung zur Erlangung des Bescheids in vorläufiger Höhe und bereitet die relevanten Unterlagen vor. Die von uns erarbeiteten Anträge erfüllen alle Anforderungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderprogramme. Dies gilt insbesondere für die umfassende Berücksichtigung der GIS-Nebenbestimmungen.


Auf Grundlage der späteren Ausschreibungsergebnisse wird dann der endgültige Förderantrag gestellt. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden durch eine Vollständigkeitskontrolle sowie Aufbereitung aller relevanten Daten.

Ausschreibung/Vergabe
Ausschreibung/Vergabe

Im Rahmen von Breitband-Vergabeverfahren ergeben sich sowohl juristische als auch technische Fragestellungen und Aufgaben, wie etwa die Wahl des Vergabeverfahrens, die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Bieterfragen, die Prüfung und Auswertung von Angeboten oder die Vergabeempfehlung. Ein weiterer Aspekt liegt in der Analyse von Synergieeffekten durch Mitnutzung, Mitverlegung oder die Kombination von Ausbaugebieten. Hierbei steht die Gewährleistung des effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel im Vordergrund. Wir begleiten unsere Kunden in allen Phasen des Vergabeverfahrens und stellen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Mittelabrufe
Realisierungsphase

Im Rahmen der Realisierungsphase sind zahlreiche Aufgaben zu erbringen, bei denen wir unsere Kunden umfangreich unterstützen. Hierzu gehören u.a.: 

  • Prüfung von Netzplänen und Fotodokumentationen
  • Prüfung von Rechnungsdokumenten
  • Begleitung von Mittelabrufen und Zwischen-/Verwendungsnachweisen
  • Unterstützung bei der Prüfung und Erfüllung von Auflagen und Nachforderungen der Projektträger
  • Unterstützung bei der Kontrolle der vertragsgegenständlichen Leistungen der ausführenden Unternehmen
  • Unterstützung bei sonstigen technischen Fragestellungen,
  • Teilnahme an Jours fixes mit dem Kunden und dem ausführenden TKU 


Unterstützung vom Branchendialog bis zum Abschluss des Ausbaus: Im aktuellen Graue-Flecken-Förderprogramm auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 stehen für den Ausbau bis zu 40 Mio. Euro an Bundesmitteln je Projekt zur Verfügung. Im Rahmen des Förderprozesses sind zahlreiche Details wie Aufgreifschwellen, Länderbudgets, Fast Lane- oder Lückenschlussaufrufe zu beachten, welche fortlaufend angepasst werden- Mit MICUS gelangen Sie sicher durch alle Phasen der Förderung.

Unterstützung von Branchendialog bis zur Fast Lane

Im aktuellen Graue-Flecken-Förderprogramm auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 stehen für den Ausbau bis zu 100 Mio. Euro an Bundesmitteln je Projekt zur Verfügung. Im Vergleich zum bisherigen Förderprogramm wurden sowohl die Aufgreifschwelle erhöht, Länderbudgets eingeführt und mit den Branchendialogen sowie der Fast Lane Modifikationen am Prozess eingeführt.

Fast Lane

Mit der Fast Lane soll die Förderung auf besonders schlecht versorgte Kreise und Kommunen fokussiert werden. Anträge, die einen besonderen Nachholbedarf aufweisen, werden sofort bewilligt, ohne dass weitere Bedingungen erfüllt werden müssen. Kreise und Kommunen mit besonderem Nachholbedarf werden mit Hilfe des Kriterienkatalogs bestimmt: wenn der Förderantrag eine Mindestzahl von 350 erreicht, gilt dies als „fast lane“-Projekt.

Lückenschluss

Gebiete, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht erschlossen werden/wurden, sollen möglichst zügig bewilligt werden. Hierzu steht das Lückenschluss-Programm zur Verfügung. Eine Antragstellung im Lückenschluss-Programm schließt im Rahmen der Aufrufe eine Antragstellung der Kommune im Rahmen des Infrastrukturaufrufs aus und umgekehrt.

Mit MICUS zum Ausbau der „Grauen Flecken“

Da sowohl das Förderverfahren als auch die Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger, der anschließende Netzausbau und der Abruf der Fördermittel sehr komplex sind, werden zur Qualitätssicherung der Gigabitprojekte Ausgaben für die Beauftragung von Beratungsleistungen zu 100 % gefördert. Landkreise erhalten dabei bis zu 200.000 Euro, Kommunen 50.000 Euro.

Im Rahmen der Bundesförderprogramme Breitband „Weiße Flecken“ sowie Gigabit „Graue Flecken“ samt der zugehörigen Sonderaufrufe haben wir über 300 Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Milliarden Euro erfolgreich durchgeführt. Wir konnten maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung der Projekte unserer Kunden beitragen. Diese Erfolgsgeschichte möchten wir im Rahmen der Gigabitrichtlinie 2.0 mit Ihnen fortführen.

Kontaktieren Sie uns gerne

Andreas Mescheder – Chief Operating Officer

Tel.: +49 211 49769 116

Pempelforter Straße 5040211 Düsseldorf

Andreas Mescheder

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