Im aktuellen Graue-Flecken-Förderprogramm auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 stehen für den Ausbau bis zu 100 Mio. Euro an Bundesmitteln je Projekt zur Verfügung. Im Vergleich zum bisherigen Förderprogramm wurden sowohl die Aufgreifschwelle erhöht, Länderbudgets eingeführt und mit den Branchendialogen sowie der Fast Lane Modifikationen am Prozess eingeführt.
Mit der Fast Lane soll die Förderung auf besonders schlecht versorgte Kreise und Kommunen fokussiert werden. Anträge, die einen besonderen Nachholbedarf aufweisen, werden sofort bewilligt, ohne dass weitere Bedingungen erfüllt werden müssen. Kreise und Kommunen mit besonderem Nachholbedarf werden mit Hilfe des Kriterienkatalogs bestimmt: wenn der Förderantrag eine Mindestzahl von 350 erreicht, gilt dies als „fast lane“-Projekt.
Gebiete, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht erschlossen werden/wurden, sollen möglichst zügig bewilligt werden. Hierzu steht das Lückenschluss-Programm zur Verfügung. Eine Antragstellung im Lückenschluss-Programm schließt im Rahmen der Aufrufe eine Antragstellung der Kommune im Rahmen des Infrastrukturaufrufs aus und umgekehrt.
Da sowohl das Förderverfahren als auch die Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger, der anschließende Netzausbau und der Abruf der Fördermittel sehr komplex sind, werden zur Qualitätssicherung der Gigabitprojekte Ausgaben für die Beauftragung von Beratungsleistungen zu 100 % gefördert. Landkreise erhalten dabei bis zu 200.000 Euro, Kommunen 50.000 Euro.
Im Rahmen der Bundesförderprogramme Breitband „Weiße Flecken“ sowie Gigabit „Graue Flecken“ samt der zugehörigen Sonderaufrufe haben wir über 300 Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Milliarden Euro erfolgreich durchgeführt. Wir konnten maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung der Projekte unserer Kunden beitragen. Diese Erfolgsgeschichte möchten wir im Rahmen der Gigabitrichtlinie 2.0 mit Ihnen fortführen.